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Die Mandatserteilung erfolgt in der Regel durch die Unterzeichnung einer Vollmacht. Deren Umfang wird im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs geklärt. Unter Umständen kann das Ergebnis eines solchen Gesprächs auch sein, dass ein weiteres Vorgehen nicht sinnvoll oder gar nicht erforderlich ist. In diesem Falle fällt für das Beratungsgespräch eine Gebühr von maximal 220,40 € an, wenn Sie in einer Angelegenheit zu mir kommen, die nicht Ihre gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit betrifft. Die innerhalb dieses Rahmens ungefähr zu erwartenden Kosten teile ich Ihnen gerne im Vorfeld der Mandatserteilung mit. Die Erstberatung dient neben der Prüfung Ihrer Rechtsfragen natürlich auch der Erläuterung der Kosten, die durch ein weiteres Vorgehen ausgelöst werden. Die Erstberatungsgebühr wird auf weitere Gebühren angerechnet. Eine doppelte Vergütung ist damit ausgeschlossen. In vielerlei Hinsicht bin ich bei der Preisgestaltung an das seit dem 1.07.2004 gültige Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Dieses können Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer einsehen. Die Gebühren, die das in weiten Teilen ohne Detailkenntnisse kaum verständliche Gesetz nebst Vergütungsverzeichnis jeweils vorsieht, erläutere ich Ihnen gerne. Ebenso bin ich selbstverständlich bereit, Ihnen Alternativen aufzuzeigen, etwa eine Honorarvereinbarung zu unterbreiten oder zu prüfen, ob für Sie die Inanspruchnahme staatlicher Finanzierungshilfen (Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe) in Frage kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie rechtsschutzversichert sind. Nach der Prüfung der Frage, ob Ihr Rechtsschutz eingreift, erfolgt die Abrechnung der entstehenden Kosten in der Regel über den Versicherer. |
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